War es früher üblich den Kaufpreis mittels Zirkularscheck bei Kaufvertragsabschluss dem Verkäufer zu übergeben, so wurde dies jetzt geändert. Der Kaufpreis kann nun an den vertragserrichtenden Notar treuhändig überwiesen werden (Deposito prezzo) und zahlt dieser diesen erst an den Verkäufer aus, wenn alle Bedingungen im Kaufvertrag (Lastenfreistellung, Grundbuchseintragung in den Gebieten in denen dieses gültig ist etc) erfüllt wurden. (Abs. 63 c des Gesetzes 27 Dezember 2013 nr. 147 modifiziert am 4. August 2017 nr. 124 Art. 63 ff).