Der Rat hat am 25.6.2019 eine überarbeitete Fassung der Brüssel IIa VO angenommen. Mit diesen neuen Vorschriften sollen Verfahren zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Entscheidungen über die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und die Ungültigerklärung einer Ehe sowie über Fragen der elterlichen Verantwortung  und die grenzüberschreitende Kindesentführung erleichtert und beschleunigt werden. Die neuen Vorschriften gelten mit 1.8.2022.