Der Rat hat am 15.4.2019 ein Paket angenommen, das aus der Richtlinie (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitale Dienstleistungen und der Richtlinie (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs vorsieht. Staatliche Umsetzungsfrist 2 Jahre.

Wesentlicher Inhalt: Der Verbraucher hat das Recht auf Preisminderung oder vollständiger Rückerstattung des Kaufpreises, wenn die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden.

Keine kürzere Garantiezeit als 2 Jahre.