Beim Liegenschaftskauf/verkauf vor dem Notar müssen Sie in Italien nicht persönlich anwesend sein – es genügt die Bevollmächtigung z.B. eines Anwalts, der die Unterschrift für Sie tätigen kann….das erspart Ihnen u.U. auch die Übersetzungskosten und notwendige Anwesenheit von zwei zweisprachigen in italien ansässigen Zeugen, wenn Sie nicht über genügend Kenntnis der ital. Sprache verfügen.