Beitritt der EU zum Haager Übereinkommen

Die Europäische Union ist am 29.08.2022 dem Haager Übereinkommen vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile in Zivil- oder Handelssachen beigetreten.

Einheitliche Regeln sollen eine Risiko- und Kostenminimierung grenzüberschreitender Prozessführung bewirken und Handel, Investitionen sowie Mobilität auf internationaler Ebene erleichtern.

Mit dem EU-Beitritt zu diesem Übereinkommen wird ein bislang fehlender internationaler Rahmen für die Anerkennung und Vollstreckung einer in der Union ergangenen Entscheidung in Zivil- und Handelssachen in einem Drittland geschaffen.

Mit ihrer Beitrittsurkunde wurde die Europäische Union erste Vertragspartei des Übereinkommens. Kurz darauf hinterlegte die Ukraine ihre Urkunde zur Ratifizierung des Urteilsübereinkommens. Mit dem Beitritt der EU und der Ratifizierung durch die Ukraine hat das Urteilsübereinkommen nun zwei Vertragsparteien, so dass es am 1. September 2023 in Kraft treten wird, etwas mehr als vier Jahre nach seiner Annahme am 2. Juli 2019. Der Beitritt der EU wird alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks binden.

Stand heute haben neben der EU und der Ukraine noch fünf weitere Staaten, nämlich Costa Rica, Israel, die Russische Föderation, die USA und Uruguay das HAVÜ unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert.

Solange nicht weitere Staaten außerhalb der EU dem HAVÜ beitreten, wird sich der praktische Nutzen zum 1. September 2023 auf das Verhältnis zur Ukraine beschränken und somit in engen Grenzen halten.