Eine jüngste gesetzliche Reform hat wesentliche Neuerungen im Bereich der Schenkungen eingeführt, mit besonderem Augenmerk auf die Übertragung von Immobilien.
Nach der bisherigen Rechtslage war der Erwerb einer aus einer Schenkung stammenden Immobilie mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden, da Pflichtteilsberechtigte unter Umständen die Rückübertragung des Vermögensgegenstands verlangen konnten. Die neue Regelung reduziert dieses Risiko nun deutlich: Der gutgläubige Dritterwerber wird stärker geschützt, und die Immobilie ist nicht mehr in gleichem Maße Rückforderungsansprüchen ausgesetzt.
Die Rechte der Erben und Pflichtteilsberechtigten bleiben weiterhin gewahrt. Ihre Durchsetzung erfolgt jedoch primär über einen schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den Beschenkten und nicht mehr durch eine dingliche Rückforderung der Immobilie vom späteren Erwerber.
Die Reform trägt somit zu einer erhöhten Rechtssicherheit bei Schenkungen bei, erleichtert den Immobilienverkehr und ermöglicht eine strukturiertere und vorausschauendere Vermögens- und Nachfolgeplanung innerhalb der Familie.
Zur Beurteilung der konkreten Auswirkungen dieser Neuerungen auf die individuelle persönliche oder familiäre Situation ist eine fachkundige rechtliche Beratung in jedem Fall anzuraten.
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